Ein Vertragsschluss kommt dergestalt zustande, dass der Kunde entweder beim Anbieter anruft oder aber vom Anbieter auf sein Verlangen angerufen wird.
Im Rahmen des Telefongesprächs wird dem Kunden vom Anbieter ein Angebot unterbreitet, welches dieser dann annehmen kann. Unmittelbar nach der Annahme des Angebotes erhält der Kunde eine Rechnung per E-Mail mit der gleichzeitigen Erklärung der Annahme des Kaufangebotes (Auftragsbestätigung).